Parkieren
Nachtparkierung von 19:00 - 07:00 Uhr auf öffentlichen Plätzen und Strassen
Gemäss Art. 3 des Gesetzes über Verkehrsanordnungen und Parkierung der Gemeinde Domat/Ems bedarf es für das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund einer Parkbewilligung.
Beim Halter oder regelmässigen Benützer des Fahrzeuges wird eine monatliche Gebühr von Fr. 40.-- erhoben. Mit der Online-Anmeldung ist Ihr Fahrzeug elektronisch erfasst und Sie erhalten jeweils die entsprechende Rechnung für das nächtliche Dauerparkieren.
Die Parkberechtigung wird automatisch durch die Gemeinde verlängert. Wir bitten Sie um Mitteilung, wenn Sie diese nicht mehr benötigen!
Es müssen alle Felder ausgefüllt werden. Das Formular wird verschlüsselt über das Internet übermittelt.
Formular Nachtparkierung
Tagesparkierung von 07:00 - 19:00 Uhr auf öffentlichen, gebührenpflichtigen Parkplätzen
Gemäss Art. 3 des Gesetzes über Verkehrsanordnungen und Parkierung der Gemeinde Domat/Ems bedarf es für das tägliche Dauerparkieren auf öffentlichen, gebührenpflichtigen Parkplätzen der Gemeinde einer Parkvignette.
Um eine Parkvignette zu erhalten, müssen Sie sich mindestens 20 Tage im Voraus auf der Gemeinde melden! Die Parkvignette wird Ihnen per Post zugestellt.
Die Parkvignette wird NICHT automatisch verlängert.
Es müssen alle Felder ausgefüllt werden. Das Formular wird verschlüsselt über das Internet übermittelt.