Anmeldung Arbeitsvermittlung (RAV)

Per 1. Juli 2021 ist eine Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes in Kraft getreten. Eine wesentliche Neuerung ist die Möglichkeit für die Stellensuchenden bzw. Arbeitslosen, sich online zur Arbeitsvermittlung anzumelden.

Wer sich wie bis anhin persönlich zur Arbeitsvermittlung anmelden möchte, kann das weiterhin machen, muss das aber neu im zuständigen Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) machen.

Neu kann sich die stellensuchende Person online auf www.arbeit.swiss zur Arbeitsvermittlung anmelden.

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