Krankenversicherungspflicht

Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz muss sich innert drei Monaten nach der Wohnsitznahme oder der Geburt in der Schweiz für Krankenpflege versichern oder von ihrem gesetzlichen Vertreter beziehungsweise ihrer gesetzlichen Vertreterin versichern lassen.

Informationen

Datum
19. Juli 2023

Dokumente

Name
Information zur Krankenversicherungspflicht (PDF, 455.42 kB) Download 0 Information zur Krankenversicherungspflicht
Formular zur Befreiung für Studierende_SchülerInnen_PraktikantInnen (PDF, 317.73 kB) Download 1 Formular zur Befreiung für Studierende_SchülerInnen_PraktikantInnen
Formular zur Befreiung für Entsandte (PDF, 317.57 kB) Download 2 Formular zur Befreiung für Entsandte
Formular zur Befreiung für Grenzgänger/innen (PDF, 132.19 kB) Download 3 Formular zur Befreiung für Grenzgänger/innen

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