Vermissen Sie einen Gegenstand oder haben Sie einen Gegenstand gefunden? Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung!

Hinweis

Wer seinen Pflichten als Finder nachkommt, erwirbt, wenn während fünf Jahren von der Bekanntmachung oder Anzeige und der Eigentümer nicht festgestellt werden kann, die Sache zu Eigentum.

Bei Fund in einem bewohnten Hause oder in einer dem öffentlichen Gebrauch oder Verkehr dienenden Anstalt wird der Hausherr, der Mieter oder die Anstalt als Finder betrachtet, hat aber keinen Anspruch auf Finderlohn (in der Regel 10%).

Kontakt

Fundbüro
Tircal 11
7013 Domat Ems
Tel. 081 632 82 14
info@domat-ems.ch

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