Öffentliche Bekanntmachung Verkehrsanordnung
1. Der Gemeindevorstand Domat/Ems beabsichtigt folgende Verkehrsbeschränkung auf Gemeindegebiet einzuführen:
Einfahrt verboten (Sig. 2.02)
Zusatztafel: Radfahrer gestattet
- Domat/Ems, Via Fravi, in Richtung H13 Italienische Strasse, Koordinaten: 2'753'496, 1'189’181
Einbahnstrasse mit Gegenverkehr von Radfahrern (Sig. 4.08.1)
- Domat/Ems, Via Fravi, in Richtung Via Sogn Pieder, Koordinaten: 2'753'496, 1'189’181
2. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit soll die Einfahrt von der Via Fravi in die Hauptstrasse/Via Nova (fehlende Sichtweiten) verboten werden.
3. Die geplante Verkehrsbeschränkung wurde vorgängig am 17. Februar 2025 von der Kantonspolizei gestützt auf Art. 3 Abs. 3 und 4 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG; SR 741.01), Art. 7 Abs. 1 und 2 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr (EGzSVG; BR 870.100) und Art. 4 der Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr (RVzEGzSVG; BR 870.110) genehmigt.
4. Einwendungen und Stellungnahmen im Zusammenhang mit der geplanten Verkehrsanordnung können innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Gemeindevorstand Domat/Ems eingereicht werden. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen entscheidet die Gemeinde und publiziert ihren Beschluss im Kantonsamtsblatt mit einer Rechtsmittelbelehrung an das Obergericht.
Gemeindevorstand