Stimmrechtsbeschwerde gegen Abstimmung zur Totalrevision der Gemeindeverfassung

22. März 2024

Gegen die Abstimmung zur Totalrevision der Gemeindeverfassung (Urnenabstimmung vom 3. März 2024) ist beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht worden.

Das in der Ruinaulta vom 8. März 2024 und auf der Webseite der Gemeinde publizierte Abstimmungsergebnis zu dieser Vorlage ist somit noch nicht rechtskräftig. Über den Ausgang des Beschwerdefahrens wird, sobald der Entscheid des Verwaltungsgerichts vorliegt, informiert.

Gemeinde Domat/Ems